Anmeldeformulare für das Schuljahr 2025/26:

Zum Händischen-Ausfüllen:

Drucken Sie das Formular aus, füllen Sie die Felder in leserlicher Schrift aus und senden Sie das Formular per Post (auch Foto als Mail-Anhang möglich)

Anmeldeformular 25-26 allgemein.pdf
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Zum Ausfüllen mit einem digitalen Endgerät (Computer, Handy, Tablet ...):

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Anmeldeformular 25-26 allgemein (2) (1).
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Besuch einer sprengelfremden Schule:

Allgemeines

Für jede öffentliche Pflichtschule besteht ein eigener Schulsprengel. Nach § 46 Abs. 2 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 ist jede/r Schulpflichtige in die für ihn nach der Schulart in Betracht kommende Schule, deren Schulsprengel sie/er angehört (sprengelmäßig zuständige Schule), aufzunehmen. 

Vorgehensweise/Beantragung 
Wollen die Erziehungsberechtigten ihr Kind aber in eine sprengelfremde Schule geben, so müssen diese beim gesetzlichen Schulerhalter der sprengelfremden Schule (Gemeinde oder Magistrat der Wunschschule) um Aufnahme des/der Schulpflichtigen gemäß § 47 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz ersuchen.

Dieser gesetzliche Schulerhalter hat in der Folge mit den beteiligten Gemeinden abzuklären, ob eine Einigung über den sprengelfremden Schulbesuch erzielt werden kann.
Bei einer Einigung der betroffenen Gemeinden ist kein weiteres behördliches Verfahren erforderlich.
Kommt es zu keiner gültigen Einigung zwischen den beteiligten Gemeinden, können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch bei der Bildungsdirektion für Oberösterreich entweder mit dem zur Verfügung gestellten Formular oder formlos bis spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten sprengelfremden Schulbesuch einbringen.

Antragsformular: 

antrag-auf-sprengelfremden-schulbesuch.p
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