Anmeldeformulare für das Schuljahr 2024/25:
Besuch einer sprengelfremden Schule:
Für jede öffentliche Pflichtschule besteht ein eigener Schulsprengel. Nach § 46 Abs. 2 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 ist jede/r Schulpflichtige in die für ihn nach der Schulart in Betracht kommende Schule, deren Schulsprengel sie/er angehört (sprengelmäßig zuständige Schule), aufzunehmen.
Vorgehensweise/Beantragung
Wollen die Erziehungsberechtigten ihr Kind aber in eine sprengelfremde Schule geben, so müssen diese beim gesetzlichen Schulerhalter der sprengelfremden Schule (Gemeinde oder Magistrat der
Wunschschule) um Aufnahme des/der Schulpflichtigen gemäß § 47 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz ersuchen.
Dieser gesetzliche Schulerhalter hat in der Folge mit den beteiligten Gemeinden abzuklären, ob eine Einigung über den sprengelfremden Schulbesuch erzielt werden kann.
Bei einer Einigung der betroffenen Gemeinden ist kein weiteres behördliches Verfahren erforderlich.
Kommt es zu keiner gültigen Einigung zwischen den beteiligten Gemeinden, können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch bei der Bildungsdirektion für
Oberösterreich entweder mit dem zur Verfügung gestellten Formular oder formlos bis spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten sprengelfremden Schulbesuch einbringen.
Antragsformular: