Änderungen im Führerscheinrecht (Klasse AM)
ab 20. Jänner 2013
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Bei der Erneuerung von Führerscheinen wird in Österreich keine Überprüfung des Gesundheitszustandes
vorgenommen – auch nicht bei Kfz-Lenkerinnen und -Lenkern, die älter als 50 Jahre sind. Mit dem regelmäßigen Dokumentenaustausch und den dadurch aktuellen Fotos soll Fälschungen vorgebeugt
werden. Es handelt sich dabei also nur um eine administrative Befristung, wer sie versäumt läuft also auch keine Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.
Auch wer den Führerschein aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Änderungen (wenn Lenkerinnen und Lenker den Führerschein als amtliches Dokument benutzen wollen) ersetzen muss, erhält den neuen
EU-Scheckkarten-Führerschein.
Alle bis 2013 erteilten Lenkberechtigungen, auch die alten, rosa Führerscheine und die grünen Mopedausweise, sind bis 19.1.2033 gültig.
Kosten für einen Umtausch: 55,70 Euro
Wenn du vor dem 20. Jänner 2013 15 Jahre alt wirst, solltest du, um Geld zu sparen, die Ausstellung eines Mopedausweises vor diesem Datum anstreben. Dazu brauchst du Bestätigungen über (eine
erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung, die absolvierte Fahrpraxis am Übungsgelände und im Straßenverkehr, Einverständniserklärung der Eltern, 2 EU-Passfotos und € 13,-- Ausstellungsgebühr).
Danach werden nur mehr Mopedführerscheine (Klasse AM) nach den neuen Bestimmungen des Führerscheingesetzes ausgestellt.
Änderungen bei den Motorradklassen:
ALTE Regelung: bis 19. 1. 2013 |
NEUE Regelung: ab 20. 1. 2013 |
Mopedausweis: Mindestalter 15 und theoretische Prüfung |
Klasse AM: für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Mindestalter 15 nur theoretische Prüfung |
Klasse A1 (bis 125 ccm): Mindestalter 16 und Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) |
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Vorstufe A (bis 25 kW): Mindestalter 18 |
Klasse A2 (bis 35kW): Mindestalter 18 und Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) oder 2 Jahre Besitz der Klasse A1 plus Schulung oder praktische Fahrprüfung |
Klasse A: Mindestalter 21 oder 2 Jahre Besitz der Vorstufe A |
Klasse A: Mindestalter 24 Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) oder 2 Jahre Besitz der Klasse A2 plus Schulung oder praktische Fahrprüfung |
Ein Moped ist laut Gesetz als ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit definiert.
Das Lenken eines Mopeds oder Invalidenkraftfahrzeugs ist seit 1. September 2009 ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zulässig, wenn die Lenkerin/der Lenker im Besitz eines Mopedausweises ist.
Hinweis: Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in Österreich Mopeds lenken (ohne Mopedausweis).
Besitzerinnen/Besitzer eines Führerscheins (einer beliebigen Klasse) benötigen keinen Mopedausweis.
Hinweis: Der sechsstündige Praxiskurs am Übungsplatz kann zugunsten des Fahrens im Verkehr verkürzt werden, sofern die Gesamtdauer von acht Übungseinheiten für die Praxisausbildung nicht unterschritten wird.
Ausstellende Behörde ist ab 20. 1. 2013 ausnahmslos die Bezirksverwaltungsbehörde (BH).
Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Polytechnischen Schule im Rahmen des Unterrichts (UÜ Verkehrserziehung).
Für die praktische Ausbildung bieten sich vor allem
an.
Mit der Ausbildung kann sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Der Führerscheim AM im Scheckkartenformat wird nach Erfüllen aller Voraussetzungen umgehend per Post zugestellt (frühestens am 15. Geburtstag).
Ausbildungs- und Prüfungskosten sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen.
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille) bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
14. FSG-Novelle (BGBl I 61/2011)
§ 1 und 31 Führerscheingesetz (FSG)
§§ 10 bis 13 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)